Der Ablauf der Inquisition: Unterschied zwischen den Versionen

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(Der Ablauf der Inquisition)
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=== Der Ablauf der Inquisition ===
 
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1.Am anfang jeder Inquisition wurde ein Termin festgelegt.<br />  
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1.Am Anfang jeder Inquisition wurde ein Termin festgelegt.<br />  
  
2.Der Ortsgeisstliche musste alle volljährigen informieren die sich im Gericht einzufinden hatten. Der Angeklagte hatte normalerweisse eine fristzeit in der er selbst anzeige erstatten konnte.<br />
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2. Der Ortsgeistliche musste alle Volljährigen informieren, die sich im Gericht einzufinden hatten. Der Angeklagte hatte normalerweise eine Fristzeit, in der er selbst Anzeige erstatten konnte.<br />
  
3.Sollte dies nicht passieren kamm der Angeklagte in Einzelvernehmung. Alle mussten gegeneinander aussagen familie gegen famielie der Knecht gegen seinen Bauern.Der Angeklagte musste sich für das Protokoll eine Geschiechte ausdenken der Protokoll führer musste in nicht darauf hinweissen wenn er drauf und dran war sich um Kopf und Kragen zu reden.<br />
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3. Sollte dies nicht passieren, kam der Angeklagte in Einzelvernehmung. Alle mussten gegeneinander aussagen: Familie gegen Familie, der Knecht gegen seinen Bauern. Der Angeklagte musste sich für das Protokoll eine Geschichte ausdenken und der Protokollführer musste ihn nicht darauf hinweisen, wenn er drauf und dran war sich um Kopf und Kragen zu reden.<br />
  
4.War der Angeklagte immer noch nicht bereit zu gestehen kamm es zur Folter.
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4. War der Angeklagte immer noch nicht bereit zu gestehen, kam es zur Folter.
gestand der Angeklagte unter der folter gald das immer noch als "Freiwilig". Zwar durfte laut gesetzt nur einmal gefoltert werden aber dies lies sich leicht umgehen in dem man die Tortur nicht beedete sondern nur unterbrach.<br />
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Gestand der Angeklagte unter der Folter, galt das immer noch als "freiwillig". Zwar durfte laut Gesetz nur einmal gefoltert werden, aber dies ließ sich leicht umgehen, indem man die Tortur nicht beendete, sondern nur unterbrach.<br />
  
5.Wen der Angeklagtre immer noch nicht bereit war zu gestehen.Half dies auch nicht wurde er erneut begfragt ob er reue empfinde gab es dann immer noch kein Geständnis wurde er (wenn keine fluchtgefahr bestand) auf freien fuß gesetzt.
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5. Wenn der Angeklagte immer noch nicht bereit war zu gestehen: Half dies auch nicht, wurde er erneut befragt, ob er Reue empfinde. Gab es dann immer noch kein Geständnis, wurde er (wenn keine Fluchtgefahr bestand) auf freien Fuß gesetzt.
Jedenfals bis zur Urteils verkündung.<br />
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6.Zur Urteils verkündung wurde das ganze Volk und die Geistlichen zusammen gerufen. Entschied das Gericht sich für schuldig konnte der Angeklagte durch ein geständnis seine Strafe zur Lebenslanger haft veringern.
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Ansonsten erliet er die Todesstrafe. Was hieß das er an die Statsmacht übergeben wurde.<br />
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6. Zur Urteilsverkündung  wurden das ganze Volk und die Geistlichen zusammen gerufen. Entschied das Gericht sich für schuldig, konnte der Angeklagte durch ein Geständnis seine Strafe zur lebenslanger Haft verringern.
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Ansonsten erhielt  er die Todesstrafe. Das hieß, dass er an die Staatsmacht übergeben wurde.<br />

Version vom 26. März 2012, 15:24 Uhr

Der Ablauf der Inquisition

1.Am Anfang jeder Inquisition wurde ein Termin festgelegt.

2. Der Ortsgeistliche musste alle Volljährigen informieren, die sich im Gericht einzufinden hatten. Der Angeklagte hatte normalerweise eine Fristzeit, in der er selbst Anzeige erstatten konnte.

3. Sollte dies nicht passieren, kam der Angeklagte in Einzelvernehmung. Alle mussten gegeneinander aussagen: Familie gegen Familie, der Knecht gegen seinen Bauern. Der Angeklagte musste sich für das Protokoll eine Geschichte ausdenken und der Protokollführer musste ihn nicht darauf hinweisen, wenn er drauf und dran war sich um Kopf und Kragen zu reden.

4. War der Angeklagte immer noch nicht bereit zu gestehen, kam es zur Folter. Gestand der Angeklagte unter der Folter, galt das immer noch als "freiwillig". Zwar durfte laut Gesetz nur einmal gefoltert werden, aber dies ließ sich leicht umgehen, indem man die Tortur nicht beendete, sondern nur unterbrach.

5. Wenn der Angeklagte immer noch nicht bereit war zu gestehen: Half dies auch nicht, wurde er erneut befragt, ob er Reue empfinde. Gab es dann immer noch kein Geständnis, wurde er (wenn keine Fluchtgefahr bestand) auf freien Fuß gesetzt.


6. Zur Urteilsverkündung wurden das ganze Volk und die Geistlichen zusammen gerufen. Entschied das Gericht sich für schuldig, konnte der Angeklagte durch ein Geständnis seine Strafe zur lebenslanger Haft verringern. Ansonsten erhielt er die Todesstrafe. Das hieß, dass er an die Staatsmacht übergeben wurde.