Folterarten
Römer und Griechen
Bei den Römern und den Griechen wurden die Sklaven gefoltert wenn sie angeklagt wurden oder wenn sie Zeugen sein sollten(vor dem Mittelalter). Sklaven waren sozusagen Gegenstände. Bei den Römern und den Griechen war das Auspeitschen eine weit verbreitete Methode. Die Sklaven wurden aber auch mit Feuer gefoltert. Oder aber das zerreißen der Haut mit Haken und Zangen. Dabei wurden die Leute an einen Pfahl gebunden oder auf ein sogennantes "Pferdchen" gesetzt (Das ist ein dicker Spieß).
Ab dem 2. Jahrhundert wurden auch freie Römer gefoltert. Z.B bei Verbrechen, Verrat, Magie, Ehebruch oder unnatürlichen Begierden. Da ist die Foltermethode die gleiche wie bei den Griechen und Römern.
Die Germanen
Das Gottesurteil
Bei den Germanen gab es das Gottesurteil. Dabei handelt es sich um eine Probe um die Wahrheit herauszufinden. Wer die Probe bestand war frei, weil Gott ihm half die Probe zu bestehen.
Dies waren die Proben:
Man musste ein heißes Eisen tragen, über glühende Pflugscharen laufen oder etwas heißes aus kochendem Wasser holen.
Die Folter
Bei den Germanen wurden freie Germanen nur bei Verrat und Königsmord gefoltert. So versuchte man etweder ein geständnis zu bekommen oder etwas über die Hintermänner zu erfahren. Meistens wurden sie Ausgepeitscht.
Die Folter an Sklave war grundsätzlich erlaubt. Bei Adlingen und Priestern wurde nur in Ausnahmen gefoltert (verrat und Königsmord).
Bei den Franken
Bei den Franken war besonderst bekannt:
Das Schlagen mit den Fäusten, Fußtritte, Auspeitschen mit Ruten, brennen mit Feuer oder Glühenden Eisen, oder aber das Einreiben von Spähnen unter die Finger und Fußnägel oder der Flaschenzug. Dies alles war bei den Franken sehr bekannt. Bei der Folter wurden die Betroffenen an einen Pfahl oder Baum gehängt. Oder sie wurden zwischen zwei Pfähle gespannt. Außerdem gab es bei den Franken auch einen Flaschenzug den sie die trocelea nannten.
Bei den Wandalen
Bei den Wandalen gab es die Streckfolter wie bei den Römern (eculeus).
Bei den Westgoten
Bei den Westgoten wurden auch Adlige und freie gefoltert. Bei der Folter musste immer ein Richter anwesend sein. Und der Gefolterte durfte dabei nicht sterben. Adlige durfte nur bei Mord, Ehebruch, vergehen gegen den König und Zauberei gefoltert werden.