Der Ablauf der Inquisition: Unterschied zwischen den Versionen
Zeile 9: | Zeile 9: | ||
Gestand der Angeklagte unter der Folter, galt das immer noch als "freiwillig". Zwar durfte laut Gesetz nur einmal gefoltert werden, aber dies ließ sich leicht umgehen, indem man die Tortur nicht beendete, sondern nur unterbrach.<br /> | Gestand der Angeklagte unter der Folter, galt das immer noch als "freiwillig". Zwar durfte laut Gesetz nur einmal gefoltert werden, aber dies ließ sich leicht umgehen, indem man die Tortur nicht beendete, sondern nur unterbrach.<br /> | ||
− | 5. Wenn der Angeklagte immer noch nicht bereit war zu gestehen: Half dies auch nicht, wurde er erneut befragt, ob er Reue empfinde. Gab es dann immer noch kein Geständnis, wurde er (wenn keine Fluchtgefahr bestand) auf freien Fuß gesetzt. | + | 5. Wenn der Angeklagte immer noch nicht bereit war zu gestehen: Half dies auch nicht, wurde er erneut befragt, ob er Reue empfinde. Gab es dann immer noch kein Geständnis, wurde er (wenn keine Fluchtgefahr bestand) auf freien Fuß gesetzt.Solange es keine beweisse gegen ihn gab. |
6. Zur Urteilsverkündung wurden das ganze Volk und die Geistlichen zusammen gerufen. Entschied das Gericht sich für schuldig, konnte der Angeklagte durch ein Geständnis seine Strafe zur lebenslanger Haft verringern.Die damaliegen gefängnisse waren dunkel ohne fenster wo dass essen durch die decke runtergereicht wurde. | 6. Zur Urteilsverkündung wurden das ganze Volk und die Geistlichen zusammen gerufen. Entschied das Gericht sich für schuldig, konnte der Angeklagte durch ein Geständnis seine Strafe zur lebenslanger Haft verringern.Die damaliegen gefängnisse waren dunkel ohne fenster wo dass essen durch die decke runtergereicht wurde. | ||
Ansonsten erhielt er die Todesstrafe. Das hieß, dass er an die Staatsmacht übergeben wurde.<br /> | Ansonsten erhielt er die Todesstrafe. Das hieß, dass er an die Staatsmacht übergeben wurde.<br /> |
Version vom 16. April 2012, 13:39 Uhr
Der Ablauf der Inquisition
1.Am Anfang jeder Inquisition wurde ein Termin festgelegt.
2. Der Ortsgeistliche musste alle Volljährigen informieren, die sich im Gericht einzufinden hatten. Der Angeklagte hatte normalerweise eine Fristzeit, in der er selbst Anzeige erstatten konnte.
3. Sollte dies nicht passieren, kam der Angeklagte in Einzelvernehmung. Alle mussten gegeneinander aussagen: Familie gegen Familie, der Knecht gegen seinen Bauern. Der Angeklagte musste sich für das Protokoll eine Geschichte ausdenken und der Protokollführer musste ihn nicht darauf hinweisen, wenn er drauf und dran war sich um Kopf und Kragen zu reden.
4. War der Angeklagte immer noch nicht bereit zu gestehen, kam es zur Folter.
Gestand der Angeklagte unter der Folter, galt das immer noch als "freiwillig". Zwar durfte laut Gesetz nur einmal gefoltert werden, aber dies ließ sich leicht umgehen, indem man die Tortur nicht beendete, sondern nur unterbrach.
5. Wenn der Angeklagte immer noch nicht bereit war zu gestehen: Half dies auch nicht, wurde er erneut befragt, ob er Reue empfinde. Gab es dann immer noch kein Geständnis, wurde er (wenn keine Fluchtgefahr bestand) auf freien Fuß gesetzt.Solange es keine beweisse gegen ihn gab.
6. Zur Urteilsverkündung wurden das ganze Volk und die Geistlichen zusammen gerufen. Entschied das Gericht sich für schuldig, konnte der Angeklagte durch ein Geständnis seine Strafe zur lebenslanger Haft verringern.Die damaliegen gefängnisse waren dunkel ohne fenster wo dass essen durch die decke runtergereicht wurde.
Ansonsten erhielt er die Todesstrafe. Das hieß, dass er an die Staatsmacht übergeben wurde.