Vorlage:Bild-PD-§134

Aus LernZeitRäume
Version vom 8. Februar 2014, 22:30 Uhr von Karl Kirst (Diskussion | Beiträge)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche
PD-icon.svg Dieses Werk ist vor dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes12px am 1. Januar 1966 von einer juristischen Person12px des öffentlichen Rechts veröffentlicht worden, ohne dass der Verfasser auf dem Titelblatt, in der Widmung, in dem Vorwort oder am Ende genannt wurde. Für die Berechnung der Schutzfrist gilt daher nach §134 Satz 2 UrhG, dass sie 70 Jahre nach Veröffentlichung läuft. Flag of Germany.svg
Nach dieser Berechnung der Schutzfrist ist diese Datei gemeinfrei12px.
Diese Datei ist möglicherweise nicht mit den Richtlinien von Wikimedia Commons kompatibel.

Es sollte individuell geprüft werden, ob sie nach Wikimedia Commons verschoben werden darf.


Do not transfer this file to Wikimedia Commons without an individual review!